TECHWOLKE LTD
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER CYBAONE GMBH
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
 
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
Das Angebot des Kunden kann schriftlich innerhalb von 14 Tagen bestätigt werden, durch eine Auftragsbestätigung, eine Vorauszahlungsrechnung, wenn wir eine Lieferung oder Dienstleistung erbracht haben, akzeptieren wir das Angebot des Kunden.
 
Wir haben das Recht, Unteraufträge zu vergeben oder mit unseren Partnern/ Nachunternehmern zusammen zu arbeiten.
 
Kunden sind verpflichtet, sorgfältig zu prüfen, ob unsere Angebote die angefragten Bedürfnisse des Kunden abdecken und der Richtigkeit entsprechen. Dies gilt insbesondere für Projektangebote, bei denen wir Annahmen getroffen haben, die auf Basis unserer Dienstleistungen berechnet und beschrieben werden. Wenn diese Annahme nicht zutrifft, wird der Kunde uns benachrichtigen, damit wir das Angebot korrigieren können.
 
Der Kunde ist verpflichtet, die darin enthaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Dokumente und Informationen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind. Wenn die Vertraulichkeit nicht gewährleistet werden kann, haben wir das Recht, jederzeit die Rückgabe von Dokumenten zu verlangen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt von der Beendigung des Vertrages unberührt.,
 
Wenn der Kostenvoranschlag im Auftrag des Kunden erstellt wird, erstattet der Kunde die Kosten entsprechend der erforderlichen Zeit.
 
§ 2 Überlassene Unterlagen
 
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Datenträger, Dokumente, Bilder, Zeichnungen und Berechnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Es darf nicht für andere als die im Vertrag festgelegten Zwecke verwendet werden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Es muss sofort nach Beendigung des Vertrags oder Erreichen des Vertragszwecks an uns zurückgesandt werden, und die Fracht muss bezahlt werden.
 
 § 3 Preise und Zahlung
 
1.Unsere Preise sind in Euro (€) angegeben.
2.Die Umsatzsteuer, Verpackungskosten sowie Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten. Diese werden in unseren Angeboten und Rechnungen gesondert gelistet.
 
3.Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
 
4.Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Bei Projekten wird eine Vorauszahlungsrechnung von 50% gefordert und als Auftragsbestätigung Versand.   
 
§ 5 Lieferzeit
 
1.Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
 
2.Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
 
3.Der Besteller kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
 
4.Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
 
5.Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
 
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
 
1.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
 
2.Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

3.Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
 
4.Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
 
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
 
1.Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
 
2.Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
 
3.Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
 
4.Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

5.Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
 
6.Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
 
7.Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
8.Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
 
 
§ 7 Rückgaberecht
 
9.Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Vertragsrückgabe. Andere Umstände gelten nur, wenn wir ihm ausdrücklich das Recht einräumen, schriftlich zurückzukehren. Diese Art des Rückgaberechts gilt nur für physische Gegenstände. Das Rückgaberecht wird unter keinen Umständen gewährt. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung über das Rückgaberecht werden ausnahmslos abgelehnt.
 
Wenn wir dem Kunden das Rückgaberecht gewähren, gilt dies nur für die bezahlte Ware. Ein Rückgaberecht umfasst nicht und ist komplett ausgeschlossen für extra angefertigte oder hergestellte, konfigurierte, modifizierte, verarbeitete, beworbene, verkaufte, abgelaufene oder andere Produkte, die sich von der aktuellen Reihe von Standards unterscheiden.
 
Das Rückgaberecht erlischt innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware bei Online Bestellungen, und das Rückgaberecht kann nur wirksam ausgeübt werden, wenn die Ware rechtzeitig zurückgegeben wird, was entscheidend ist.
 
 § 8 Sonstiges
 
1.Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 
2.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anhang 1:
 
Anmerkungen
 
 
Transparenzgebot
 
Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
 
 
Gewährleistungsfristen
 
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist  2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:
 
Bewegliche Sachen außer Baumaterialien
- neu                                       - Käufer ist Verbraucher                                2 Jahre
                                               - Käufer ist Unternehmer                               1 Jahr
 
- gebraucht                             - Käufer ist Verbraucher                                1 Jahr
                                               - Käufer ist Unternehmer                               keine
 
 
Baumaterialien (sofern eingebaut)
- neu                                                                                                              5 Jahre
 
- gebraucht                             - Käufer ist Verbraucher                                1 Jahr
                                                - Käufer ist Unternehmer                               keine
 
 
unbebaute Grundstücke                                                                               keine
 
Bauwerke
- Neubau                                                                                                       5 Jahre
- Altbau                                                                                                          keine

 
 

Mängelanzeigepflicht 
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
 
 

Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung 
Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.


Beschränkung auf Nacherfüllung 
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung.  Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.
 
 

Haftungsbeschränkungen 
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
 
 
Höhe der Verzugszinsen
 
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
Unter https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820 können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.

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CybaOne GmbH ist ein Unternehmen mit dem Hauptsitz in Rüsselsheim. Unsere Dienstleistungen sind Hauptsächlich im Bereich der IT und Cybersicherheit.  
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